Einkommen Kläger 8'751.-- Einkommen Beklagte 2'562.-- Bedarf Kläger 5'031.-- Bedarf Beklagte und Kinder 4'514.-- Überschuss 1'768.-- 60 % Überschuss 1'061.-- Anspruch Beklagte und Kinder 5'575.-- Der monatliche Unterhaltsbeitrag für die Beklagte sowie die beiden Kinder beträgt somit ab dem 1. April 2018 CHF 3'013.-- (CHF 5'575.-- - CHF 2'562.--).