Wie die definitive Steuererklärung als Grundlage für die Prämienverbilligung 2015 dient, wird vorliegend davon ausgegangen, dass die definitive Steuererklärung 2016 die Grundlage für die Prämienverbilligung für das Jahr 2018 bildet. Aus Praktikabilitätsgründen wird diese Veränderung gemeinsam mit der Erhöhung des Grundbetrags von G.________ per 1. April 2018 berücksichtigt. Dies ergibt ab 1. April 2018 folgende Unterhaltsberechnung: