Einkommen Kläger 8'751.-- Einkommen Beklagte 2'562.-- Bedarf Kläger 4'863.-- Bedarf Beklagte und Kinder 4'360.-- Überschuss 2'090.-- 60 % Überschuss 1'254.-- Anspruch Beklagte und Kinder 5'614.-- Der monatliche Unterhaltsbeitrag für die Beklagte sowie die beiden Kinder beträgt somit ab dem 1. Oktober 2016 weiterhin CHF 3'052.-- (CHF 5'614.-- - CHF 2'562.--).