- für die Beklagte persönlich: CHF 1'452.-- zzgl. allfällige Familienzulage von derzeit CHF 250.-- pro Monat (d.h. sofern und solange diese dem Kläger weiterhin ausbezahlt wird). 4.12 Am tt.mm.2016 wird F.________ 10 Jahre alt, so dass im Bedarf der Parteien ein Betrag von insgesamt CHF 600.-- zu berücksichtigen ist. Dementsprechend erhöht sich der Bedarf der Beklagten um CHF 120.-- auf CHF 4'360.-- und jener des Klägers um CHF 80.-- auf CHF 4'863.--. Dies ergibt ab 1. Oktober 2016 folgende Unterhaltsberechnung: