Der monatliche Unterhaltsbeitrag für die Beklagte sowie die beiden Kinder beträgt somit gerundet CHF 3'052.-- (CHF 5'614.-- - CHF 2'562.--), wobei die Kinderzulagen im Einkommen der Beklagten bereits berücksichtigt sind. Dieser Unterhaltsbeitrag ist wie folgt aufzuschlüsseln: - für die Kinder: je CHF 800.-- zzgl. allfällige Kinderzulage von CHF 200.-- pro Monat (d.h. sofern und solange diese dem Kläger weiterhin ausbezahlt wird);