Total 4'783.-- 4'240.-- Berufsauslagen der Beklagten: Für die Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz sind der Beklagten CHF 60.-- pro Monat anzurechnen, was der monatlichen Ausgabe für ein Jahresabonnement des Zuger Passes für alle Zonen im Kanton Zug entspricht (vgl. http://www.zvb.ch/ abos-und-billette/abonnemente-tvzg/). Als Berufsauslage ist der Beklagten zudem ein Betrag für auswärtige Verpflegung anzurechnen, welcher gemäss Richtlinien bei einer Vollzeitstelle CHF 220.-- beträgt und sich entsprechend bei einem 60 %-Pensum auf CHF 132.-- beläuft.