Der monatliche Unterhaltsbeitrag für die Beklagte sowie die beiden Kinder beträgt somit gerundet CHF 4'390.-- (CHF 4'048.-- + CHF 342.--), worin aber die Kinder- und Familienzulagen von total CHF 650.-- pro Monat bereits enthalten sind. Dieser Unterhaltsbeitrag ist wie folgt aufzuschlüsseln: - für die Kinder: je CHF 800.-- zzgl. Kinderzulage von CHF 200.-- pro Monat; - für die Beklagte persönlich: CHF 2'140.-- zzgl. Familienzulage von derzeit CHF 250.-- pro Monat. Seite 18/33