Der Kläger arbeitet für die I.________AG mit Arbeitsort in K.________. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er ein Jahresnettoeinkommen von CHF 112'944.-- bzw. CHF 112'675.-- (act. 1/5; act. 32/41). Der Lohnausweis für das Jahr 2012 befindet sich nicht in den Akten. Eingeschlossen in diesen Einkommen waren sowohl die Kinderzulagen von CHF 4'800.-- pro Jahr wie auch die Familienzulage von CHF 3'000.-- pro Jahr. Er erhielt in den vergangenen Jahren einen Bonus, welcher in den Jahren 2012 bis 2014 gleichbleibend CHF 10'000.-- (brutto) betrug (act. 32/42). Ebenso enthalten ist ein Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit an Seite 17/33