Die Beklagte bringt vor, die monatlichen Abzahlungsraten des Darlehens seien im Bedarf des Klägers nicht zu berücksichtigen, da seine monatlichen Einkünfte ausreichend seien, um den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten. Zudem bestreitet die Beklagte, dass der Kläger der Schuldverpflichtung nachkommt (act. 18, S. 7).