4.5.10 Darlehensschuld des Klägers: Der Kläger führt aus, er habe bei seinem Vater ein Darlehen in der Höhe von mittlerweile CHF 45'500.-- aufnehmen müssen, um die Unterhaltsbeiträge und seinen Lebensbedarf zu decken (act. 32, S. 15). Das Darlehen müsse der Kläger in monatlichen Raten von CHF 500.-- zurückzahlen, welche ihm bei seinem Bedarf anzurechnen seien (act. 1, S. 11). Die Beklagte bringt vor, die monatlichen Abzahlungsraten des Darlehens seien im Bedarf des Klägers nicht zu berücksichtigen, da seine monatlichen Einkünfte ausreichend seien, um den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten.