4.5.8 Fremdbetreuung Kinder: Der Betrag für die Fremdbetreuung der Kinder von monatlich CHF 197.-- ist unbestritten (act. 30. S. 9; act. 32, S. 10). Da der Beklagten vorliegend die Obhut zugeteilt wird, sind diese Kosten von ihr zu bezahlen und dementsprechend in ihrem Bedarf zu berücksichtigen.