4.5.3 Wohnkosten: Die geltend gemachten Positionen für die Hypothekarzins- sowie Nebenkosten der Eigentumswohnung der Parteien, in welcher die Beklagte mit den Kindern verbleibt, sind unbestritten und betragen monatlich CHF 1'710.-- (vgl. die Ausführungen zur Einräumung eines Wohnrechts: nachfolgend Ziff. 5). Ebenso sind die auf Seiten des Klägers angerechneten monatlichen Auslagen für Miete inkl. Nebenkosten von CHF 2'420.-- belegt (act. 1/7).