Am tt.mm.2016 wird F.________ 10 Jahre alt und am tt.mm.2018 erreicht G.________ dieses Alter, womit sich die Grundbeträge auf je CHF 600.-- erhöhen. Die Grundbeträge sind dem Kläger im gleichen Verhältnis anzurechnen, was einen Betrag im Grundbedarf des Klägers von je CHF 240.-- pro Monat und pro Kind und je CHF 360.-- im Grundbedarf der Beklagten ergibt.