Unbestrittenermassen verbrachte der Freund der Beklagten regelmässig Zeit in der ehelichen Wohnung in H.________. Gemäss eigenen Aussagen der Beklagten im Abklärungsbericht des Amts für Kindes- und Erwachsenenschutz vom 24. Juni 2014, hielt sich ihr Freund zuweilen fünf bis sechs Tage und Nächte in ihrer Wohnung in H.________ auf (act. 1/4, S. 4). Sodann ist dem Bericht zu entnehmen, dass der Partner den Kindern bei den Hausaufgaben hilft oder mit ihnen spielt. Wie dem erwähnten Bericht weiter zu entnehmen ist, verstehen sich die Kinder mit dem Freund der Mutter gut und finden, er sei ein "Netter" (act. 1/4, S. 4).