___ verbrächten. Auch habe der Kläger die Beklagte und ihren Freund ein- bis zweimal pro Woche zusammen an der Bushaltestelle, beim Einkaufen oder auf dem H.________- Areal getroffen (act. 27, S. 12). Dass die Beziehung in der Zwischenzeit beendet worden sei, werde bestritten (act. 39, S. 7). Die Beklagte sei beispielsweise wegen ihrem Freund kürzlich zum Islam konvertiert, was auf eine intensive Beziehung hinweise (act. 32, S. 9).