In diesem Grundbetrag sind die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles (Telefon, Radio/TV usw.) sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. enthalten. Ebenfalls im Grundbetrag enthalten sind die Kosten für die Hausrats- und Haftpflichtversicherung (BGE 5C.53/2005, E. 5.2), was auch die die Parteien anlässlich der Hauptverhandlung übereinstimmend anerkannten (act. 32, S. 10; act. 39, S. 4).