4.5.1 Grundbeträge der Parteien: Gemäss den Richtlinien beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person CHF 1'200.--, für eine alleinerziehende Person CHF 1'350.--. In diesem Grundbetrag sind die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles (Telefon, Radio/TV usw.) sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. enthalten.