Nach der Methode der Berechnung des Existenzminimums mit Verteilung des Überschusses ist in einem ersten Schritt der Bedarf der Parteien zu ermitteln. Hierbei ist von den Richtlinien der Justizkommission des Obergerichtes Zug für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Ex istenzminimums vom 10. Dezember 2009 (nachfolgend "Richtlinien") auszugehen. Anschliessend ist das Einkommen des Klägers zu bestimmen. Der Bedarf der Parteien errechnet sich zurzeit wie folgt: