Namentlich im Zusammenhang mit alltäglichen Auslagen, welche im Rahmen der Pflege und Erziehung entstehen und nicht eindeutig einem Haushalt zugeordnet werden können (z.B. Kosten der Krankenversicherung, für Kleider oder Mobilität), wäre mit vermehrten Streitigkeiten zu rechnen. Eine klare Zuteilung der Obhut an die überwiegend betreuende Beklagte und der damit verbundenen Rechte und Pflichten beugt einer solchen Entwicklung in jeden Fall vor und liegt im Kindeswohl.