Durch die Anordnung der gemeinsamen Obhut bestünde im vorliegenden Fall nämlich die Gefahr, dass sich die vorerwähnten Schwierigkeiten auch bei alltäglichen Entscheidungen häufen würden. Namentlich im Zusammenhang mit alltäglichen Auslagen, welche im Rahmen der Pflege und Erziehung entstehen und nicht eindeutig einem Haushalt zugeordnet werden können (z.B. Kosten der Krankenversicherung, für Kleider oder Mobilität), wäre mit vermehrten Streitigkeiten zu rechnen.