Auf die Frage, ob die derzeitige Regelung der Kinderbetreuung funktioniere, antwortete der Kläger in der Parteibefragung, es gäbe Streitigkeiten bezüglich der Fremdbetreuung der Kinder am Donnerstag (act. 22, S. 2). Die Beklagte demgegenüber ist mit der aktuellen Regelung des Betreuungsrechts zufrieden. Aus ihrer Sicht gibt es damit keine Probleme. Auf die Frage, ob die Parteien über Kinderbelange kommunizieren können, antwortete die Beklagte, sie könne mit dem Kläger über die Kinder und Abmachungen sprechen. Nicht akzeptieren könne sie aber, wenn der Kläger schimpfe oder laut werde (act. 22, S. 3).