Die Parteien wurden des Weiteren ermahnt, bei der Übergabe der Kinder alles zu unterlassen, was diese behindert oder erschwert und sich insbesondere allfälliger negativer Äusserungen gegenüber dem anderen Elternteil zu enthalten. Ausserdem wurde die Kindesund Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug ersucht, für die Kinder eine Besuchsrechtsbeistandschaft zu errichten, mit der Aufgabe, das festgelegte Besuchs - und Ferienrecht zu überwachen und bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten bei der Einhaltung oder Durchführung des persönlichen Verkehrs zwischen den Eltern zu vermitteln.