2. Mit Entscheid des Kantonsgerichts Zug, Einzelrichter im summarischen Verfahren, vom 3. Mai 2013 wurde der eheliche Haushalt aufgehoben und festgestellt, dass die Parteien bereit seit dem tt.mm.2012 getrennt leben. Dabei wurden die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder unter die Obhut der Mutter gestellt und dem Vater ein Besuchs- und Ferienrecht eingeräumt. Die Parteien wurden des Weiteren ermahnt, bei der Übergabe der Kinder alles zu unterlassen, was diese behindert oder erschwert und sich insbesondere allfälliger negativer Äusserungen gegenüber dem anderen Elternteil zu enthalten.