Die Beklagte behält sich vor, die gestellten Anträge nach Abschluss des Beweisverfahrens abzuändern bzw. zu ergänzen. 11. Die diesen Anträgen widersprechenden und die weitergehenden Anträge des Klägers seien vollumfänglich abzuweisen. Seite 4/33 12. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten des Klägers. Sachverhalt 1. A.________ (nachfolgend "Kläger") und C.________ (nachfolgend "Beklagte") heirateten am tt.mm.2006 in E.________. Aus ihrer Ehe sind die beiden Kinder F.________, geb. tt.mm.2006, und G.________, geb. tt.mm.2008, hervorgegangen.