Die gebundene Vorsorge 3A, Anlagefonds, lautend auf den Kläger bei der I.________AG, Portfolio Nummer .________, sei anzuweisen, einen nach Abschluss des Beweisverfahrens noch zu beziffernden Betrag, mindestens jedoch CHF 17'331.-- auf ein von der Beklagten noch zu eröffnendes Säule 3A Konto zu übertragen. 9.3 Im Übrigen sei gerichtlich festzustellen, dass jede Partei zu Eigentum erhält, was sich heute in ihrem Besitz befindet. 10. Die Beklagte behält sich vor, die gestellten Anträge nach Abschluss des Beweisverfahrens abzuändern bzw. zu ergänzen.