Der nacheheliche Unterhaltsbeitrag sei gerichtsüblich zu indexieren. 7. Der Kläger sei zu verpflichten, zu Gunsten der Beklagten und den beiden gemeinsamen Kindern und zu Lasten der in seinem Alleineigentum befindlichen Wohnung H.________ ein bis 31. März 2024 befristetes, in das Grundbuch einzutragendes Wohnrecht einzuräumen. 8. Das Pensionskassenguthaben der Parteien sei gemäss den gesetzlichen Bestimmungen per Rechtskraft des Scheidungsurteils hälftig aufzuteilen.