Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis Auszug aus der ehelichen Wohnung: CHF 340.-- pro Monat - Ab Auszug aus der ehelichen Wohnung bis 31. März 2024: CHF 370.-- pro Monat Sollte ein höherer Kinderunterhaltsbeitrag festgesetzt werden, ist der Unterhalts beitrag an die Beklagte um den CHF 700.-- übersteigenden Betrag (x2) zu kürzen. 5. Der Antrag auf Einräumung eines Wohnrechts sei abzuweisen und die Beklagte zu verpflichten, die im Alleineigentum des Klägers stehende Eigentumswohnung H.____