{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2015-12-16", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2014-42_2015-12-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=76", "Checksum": "5c4c416980c51439c0f0f32092703a20"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2014 42"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 16.12.2015 A1 2014 42"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 16.12.2015 A1 2014 42"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 16.12.2015 A1 2014 42"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Scheidung der von den Parteien am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlosse-nen Ehe"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:09", "Checksum": "bd26e339db9dd4a19675c16a1a22af35", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kantonsgericht 1. Abteilung 16.12.2015 A1 2014 42\nRegeste:\nScheidung der von den Parteien am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlosse-nen Ehe\n\n1. Abteilung A1 2014 42\n\nKantonsrichterin lic.iur. D. Panico Peyer, Abteilungspräsidentin\nKantonsrichter lic.iur. St. Szabó\nKantonsrichter lic.iur. P. Stüdli\nGerichtsschreiber MLaw R. Ackermann\n\nEntscheid vom 16. Dezember 2015\n\nin Sachen\n\nA.________,\nvertreten durch RA lic.iur. B.________,\nKläger,\n\ngegen\n\nC.________,\nvertreten durch RA lic.iur. D.________,\nBeklagte,\n\nbetreffend\n\nScheidung der von den Parteien am tt.mm.2006 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe\nSeite 2/33\n\nRechtsbegehren\n\nKläger\n1. Die zwischen den Parteien am tt.mm.2006 geschlossene Ehe sei zu scheiden.\n2. a) Die gemeinsamen Kinder der Parteien, F.________, geb. tt.mm.2006, und G.________,\ngeb. tt.mm.2008, seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Parteien zu belassen.\nb) Die Kinder seien unter der gemeinsamen/alternierenden Obhut zu belassen, wobei die\nKinder ihren Wohnsitz bis 31. Juli 2016 bei der Mutter und ab 1. August 2016 beim Vater\nhaben. Eventualiter sei die Obhut dem Vater zuzuteilen.\nc) Der Kläger sei berechtigt zu erklären, die Betreuung der Kinder wie folgt auszuüben:\n- An zwei von drei Wochenenden von Donnerstagmorgen, Schulbeginn, bis Dienstagmorgen, Schulbeginn.\n- Während sieben Wochen Ferien pro Jahr und zwar die Hälfte sämtlicher Ferien.\n3. Der Kläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder bis 31. März 2024\nje Kind einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von CHF 700.-- zuzüglich Kinderzulagen zu bezahlen und ab 1. April 2024 je Kind einen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von\nCHF 400.-- zuzüglich Kinderzulagen.\n4. Der Kläger sei zu verpflichten, der Beklagten gestützt auf Art. 125 ZGB folgende monatliche\nUnterhaltsbeiträge zu bezahlen:\n- Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis\nAuszug aus der ehelichen Wohnung: CHF 340.-- pro Monat\n- Ab Auszug aus der ehelichen Wohnung\nbis 31. März 2024: CHF 370.-- pro Monat\nSollte ein höherer Kinderunterhaltsbeitrag festgesetzt werden, ist der Unterhalts beitrag an\ndie Beklagte um den CHF 700.-- übersteigenden Betrag (x2) zu kürzen.\n5. Der Antrag auf Einräumung eines Wohnrechts sei abzuweisen und die Beklagte zu verpflichten, die im Alleineigentum des Klägers stehende Eigentumswohnung H.________ spätestens\nper 31. Juli 2016 zu verlassen und die Wohnung dem Kläger in ordnungsgemässem Zustand\nzu übergeben.\nDer Kläger behält sich allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber der Beklagten wegen\nBeschädigungen der Wohnung ausdrücklich vor.\n6. Die Pensionskassenguthaben der Parteien seien hälftig zu teilen.\n7. Die güterrechtliche Auseinandersetzung sei nach Gesetz vorzunehmen und es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger einen Betrag von CHF 5'746.95 zu bezahlen.\n8. Der Kläger behält sich vor, die vorangestellten Anträge nach Abschluss des Beweisverfahrens abzuändern bzw. zu ergänzen.\n9. Die diesen Anträgen widersprechenden und die weitergehenden Anträge der Beklagten seien\nvollumfänglich abzuweisen.\n10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beklagten.\n\nBeklagte\n1. Die zwischen den Parteien am tt.mm.2006 geschlossene Ehe sei zu scheiden.\n2. Die gemeinsamen Kinder, F.________, geb. tt.mm.2006, und G.________, geb. tt.mm.2008,\nseien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Parteien zu belassen.\nSeite 3/33\n\n"}