Wie sich aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung ergibt, beträgt der Vorschlag beider Parteien zusammen rund CHF 1'250'000.--. Zudem bestehen auf beiden Seiten Eigengüter. Dass diese beim Kläger um ein Vielfaches höher sind, ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang. Gestützt auf die güterrechtliche Auseinandersetzung kann aber auf beiden Seiten von rund CHF 600'000.-- aus ehelichen Ersparnissen ausgegangen werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese Ersparnisse im Hinblick auf die Altersvorsorge gebildet wurden, denn der Kläger äufnete erst ab 1998 eine 2. Säule, d.h. ab dem Alter von 56 Jahren.