Im Eheschutzverfahren ES 2011 251 wurden der Beklagten monatlich CHF 500.-- für Autokosten angerechnet, während für Ferien/Hobbies kein Betrag eingesetzt wurde. Angesichts des bisherigen gehobenen Lebensstandards würde es sich rechtfertigen, im Bedarf für den gebührenden Unterhalt solche Positionen zu berücksichtigen, doch kann diese Frage aus folgenden Überlegungen offen bleiben: