Bereits aus diesem Grund ist die Leistung der angemessenen Entschädigung durch Aufteilung der monatlichen Renten zu bevorzugen. Der Vorsorgeausgleich durch Aufteilung der monatlichen Renten ist auch angesichts des jahrelangen Rentenbezugs sachgerecht. Die monatliche Rente des Klägers beträgt CHF 4'250.--, jene der Beklagten CHF 126.75. Vom Gesamtbetrag von CHF 4'376.75 steht beiden Parteien je die Hälfte, mithin CHF 2'188.40 zu. Der Kläger hat somit der Beklagten von seiner Rente monatlich CHF 2'061.60 zu überweisen.