14.4 In der Lehre ist umstritten, ob von der letzten Austrittsleistung vor Eintritt des Vorsorgefalles gewisse Abzüge zu tätigen sind. Während beim Vorsorgefall "Invalidität" das Alterskonto der invaliden Person weitergeführt wird, verliert die ursprüngliche Austrittsleistung nach längerem Leistungsbezug die Aktualität und Aussagekraft (Grütter, FamPra.ch 4/2006, S. 804 f.). Das Bundesgericht hat sich schon mehrfach mit dieser Frage auseinandergesetzt, sich aber bisher doch nicht klar dazu geäussert.