Die Austrittsleistung kann auch nach dem Barwert berechnet werden. Mit dem Barwert wird ausgedrückt, welches Kapital eine Versicherung benötigt, um ab diesem Zeitpunkt nach der Lebenserwartung der versicherten Person eine bestimmte Leistung erbringen zu können (Baumann/Lauterburg, a.a.O., N 29 zu Art. 124 ZGB). Grundsätzlich sollten sich Barwert und Austrittsleistung zwar relativ nahe kommen (vgl. Baumann/Lauterburg, a.a.O., N 27 zu Art. 124 ZGB), doch ist zu beachten, dass aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Barwert der Rente heute deutlich höher ist.