14.3.1 Bei seinem Altersrücktritt am 30. November 2007 verfügte der Kläger bei der V.________Pensionskasse über ein Altersguthaben von CHF 728'422.-- (act. 17/7). Der Eintritt in diese Vorsorgeeinrichtung war am 1. Januar 1998 erfolgt, mithin im Alter von 56 Jahren. Der Kläger macht geltend, er habe in den Jahren 1973 bis 1976, d.h. vor der Heirat, als Angestellter bei der W.________ Vorsorgebeiträge einbezahlt (act. 13, S. 4; act. 39, S. 6). Belege hierfür würden ihm nicht mehr vorliegen.