Der Kläger macht geltend, die eheliche Liegenschaft, werde derzeit verkauft, wobei ein Kaufpreis von CHF 6,9 Mio. anvisiert werde. Nach Abzug der Hypothek von CHF 1'945'000.-- und der Maklerkosten, Steuern etc. dürfe mit einem Mindesterlös von CHF 4 Mio. gerechnet werden, womit jeder Partei CHF 2 Mio. zukommen würden. Damit sei es offensichtlich, dass die Beklagte für den dritten Lebensabschnitt keine Not leiden müsse, sondern genügend Vermögen besitze, um diesen Lebensabschnitt zu finanzieren (act. 46, S. 3).