11.2 Zudem macht die Beklagte geltend, der Kläger habe ihr für den Monat Oktober 2011 nicht den vollen gemäss gerichtlicher Vereinbarung geschuldeten Unterhaltsbeitrag von CHF 8'750.-- bezahlt, sondern nur CHF 2'625.--. Er schulde ihr deshalb noch CHF 6'125.-- (act. 47, S. 16). Der Kläger bestreitet dies mit der Begründung, er habe sämtliche Unterhaltsbeiträge beglichen (act. 45, S. 11).