7.4.4 An der Hauptverhandlung machte die Beklagte erstmals geltend, der Kläger habe die Hypothek von CHF 152'000.--, lastend auf der Liegenschaft G.________ mit insgesamt CHF 151'000.-- aus Errungenschaftsmitteln amortisiert. Sie reichte diesbezüglich Belege der N.________ ein, aus denen hervorgeht, dass dem Kläger am 30. April 2008 CHF 136'000.-- und am 14. November 2008 CHF 15'000.-- für Rückzahlungen einer Hypothek belastet wurden, so dass diese nur noch CHF 1'000.-- betrug (act. 47/7). Der Kläger äusserte sich in seiner Replik an der Hauptverhandlung nicht dazu.