7.4.2 Durch die Sanierung mit Errungenschaftsmitteln von CHF 267'023.-- kurz nach dem Erwerb stieg der Wert der Liegenschaft auf CHF 342'023.-- (CHF 75'000.-- + CHF 267'023.--). Der heutige Verkehrswert der Liegenschaft beträgt CHF 350'000.--, so dass ein kleiner konjunktureller Mehrwert von CHF 7'977.-- bzw. 2,3 % eingetreten ist. 7.4.3 Die Beklagte macht eine Ersatzforderung von CHF 339'024.-- der Errungenschaft gegenüber dem Eigengut des Klägers geltend. Mit Bezug auf die Liegenschaft G.________ bestehen folgende Ersatzforderungen: