6.5 Mit Antrittsdatum 1. Januar 1986 erwarb der Kläger zusammen mit seinen drei Geschwistern das Ferienhaus F.________ zu einem Miteigentumsanteil von je einem Viertel. Als Kaufpreis musste er Schulden von CHF 50'000.-- übernehmen (13/12, S. 3). Diese bezahlte er nach eigenen Angaben in der Folge aus Errungenschaft zurück (act. 13, S. 9). Der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft beträgt CHF 415'000.-- (act. 30, S. 15), so dass für den Anteil des Klägers CHF 103'750.-- einzusetzen sind.