6.4.1 Wie der Kläger an der Parteibefragung ausführte, bezahlte er nach Ablauf der Taggeldberechtigung während längerer Zeit den Lohn von Q.________, obwohl sie nicht mehr arbeiten konnte. Q.________ habe gesagt, sie würde ihm diesen Lohn zurückzahlen oder allenfalls in einen Darlehensvertrag umwandeln, was dann aber nicht geschehen sei. Er habe den vollen Lohn freiwillig weiterbezahlt (act. 39, S. 9). Die Zahlungen erfolgten in der Weise, dass der Kläger in der Zeit von März 2003 bis Ende November 2005 den nicht von der Taggeldversicherung abgedeckten Ausfall von 10 % und nach Ende des Taggeldanspruches bis zum Tod von Q.__