Die von der Beklagten behauptete massive Reduktion der Aktiven der Kanzlei zwischen Ende 2012 und Ende 2013 ergibt sich aus den Bilanzen der Jahre 2012 und 2014 (act. 25/1 und act. 46/3). Zu beachten ist dabei, dass die flüssigen Mittel den Hauptanteil der Aktiven ausmachen, nämlich CHF 517'581.27 Ende 2012 und CHF 21'716.21 Ende 2013. Die flüssigen Mittel der Anwaltskanzlei bestehen aus den Konten Nr. .________ der I.________ und Nr. .________ bei der M.________, wie sich aus der Steuererklärung 2013 ergibt (act. 25/5), wo der Kläger diese Werte mit CHF 20'078.-- und CHF 1'637.-- als geschäftliche Werte aufführt.