Der Kläger bestreitet auch dieses (act. 45, S. 10). Eine Anwaltskanzlei habe selten einen Liquidationserlös bei einer Auflösung. Bereits im Jahre 2013 stehe ein Verlust in der Bilanz, im Jahre 2014 ein kleiner Gewinn, der aber nicht einmal den Verlustvortrag decke (act. 45, S. 10).