6.3.2 Für den Fall, dass keine angefangenen Arbeiten berücksichtigt werden, verlangt die Beklagte, die Kanzlei sei in der güterrechtlichen Auseinandersetzung mit einem Wert von CHF 200'000.-- einzusetzen. Der Kläger habe das Anwaltsbüro im Jahr 2013 faktisch liquidiert. So seien die Aktiven im Jahr 2013 von CHF 552'948.68 auf CHF 103'874.73 reduziert worden. Da der Kläger sich geweigert habe, die Kontenblätter der Jahresrechnungen 2010, 2011, 2012 und 2013 einzureichen, sei sie nicht in der Lage darzulegen, mit welchen Bezügen die Aktiven im Jahr 2013 derart stark reduziert worden seien (act. 47, S. 9). Der Kläger bestreitet auch dieses (act.