_ wurde am 29. Juli 1998 ausgestellt. Gemäss Leistungsbeschrieb sollten im Erlebensfall am 25. März 2006 mindestens CHF 125'186.-- an die Beklagte ausbezahlt werden (act. 47/18). Am 27. April 2006 ging auf dem H.________-Konto Nr. .________ der Beklagten unter Verweis auf Police Nr. .________ der Betrag von CHF 130'087.40 ein (act. 47/20). Wie dem Sammelbeleg über die Bewegungen auf Konto Nr. .________ zu entnehmen ist, wurde das Geld in der Folge in Fondsanteile bzw. Festgeldanlagen investiert und zwischendurch immer wieder auf das Konto zurückgeführt (act. 47/24).