3.4.3 In der begründeten Klage vom 18. September 2013 machte der klägerische Rechtsvertreter unter dem Titel "Zwischenergebnis der güterrechtlichen Auseinandersetzung" eine Aufstellung, bei der er einzig einen Betrag für "weitere Errungenschaft der Beklagten" of fenliess (act. 13, S. 16). Für diesen Betrag verwies er auf seine Begründung in Ziffer 50 seiner Klageschrift, worin er die Edition der vollständigen Steuererklärungen der Beklagten für die Jahre 2010, 2011 und 2012 sowie detaillierte Konto- und Depotauszüge von allen Vermögenswerten, die auf den Namen der Beklagten lauten, vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 beantragte (act.