2. Beide Parteien beantragen die Scheidung ihrer am tt.mm.1976 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe. Auch an der Hauptverhandlung vom 28. Oktober 2015 hielten beide Parteien an ihrem Scheidungsbegehren fest (act. 46, S. 1; act. 47, S. 1). Mithin ist die Ehe der Parteien antragsgemäss zu scheiden. 3. Bevor materiell auf die Anträge der Parteien eingegangen wird, ist auf versc hiedene prozessuale Bestimmungen hinzuweisen.