10. Gestützt auf die neuen Belege des Klägers wurde den Parteien am 25. November 2015 Frist für schriftliche Schlussvorträge angesetzt (act. 51). 11. Innert Frist reichten die Parteien am 15. bzw. 16. Dezember 2015 schriftliche Schlussvorträge ein (act. 52 und 53). Erwägungen