125 ZGB einen indexierten Unterhaltsbeitrag (unbefristet) von CHF 1'500.-- pro Monat zu bezahlen. 4. Die güterrechtliche Auseinandersetzung sei im Sinne der nachstehenden Erwägungen vorzunehmen und es sei der Kläger zu verpflichten, der Beklagten einen Betrag von CHF 881'558.-- zu bezahlen. Im Übrigen sei gestützt auf Ziff. 3.2 des gerichtlichen Vergleichs vom 4. Juli 2013 anlässlich der Instruktionsverhandlung/Parteibefragung im Massnahmeverfahren (ES 2013 100) festzustellen, dass die Parteien die eheliche Liegenschaft freihändig verkaufen, und dieser Erlös sei wie folgt zu teilen: Erzielter Verkaufspreis Minus Hypothek CHF