{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2016-02-10", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2013-7_2016-02-10.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=74", "Checksum": "2ebc58135217efb89a2e37e30ff367ed"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2013 7"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 10.02.2016 A1 2013 7"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 10.02.2016 A1 2013 7"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 10.02.2016 A1 2013 7"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Scheidung der von den Parteien am tt.mm.1976 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:09", "Checksum": "540dbf737d8b6934c8023baa543aee63", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kantonsgericht 1. Abteilung 10.02.2016 A1 2013 7\nRegeste:\nScheidung der von den Parteien am tt.mm.1976 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossenen Ehe\n\n2.2 Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten zur Abgeltung ihrer güterrechtlichen Ansprüche\nCHF 630'617.40 zu bezahlen.\n\n2.3 Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten den Salontisch, Nussbaum furniert, herauszugeben.\n\n2.4 Im Übrigen wird jeder Partei zu Eigentum zugewiesen, was sich in ihrem Besitz befin det oder\nauf ihren Namen lautet und es wird festgestellt, dass die Parteien nach Vollzug von Ziffer 2.1\nbis 2.3 güterrechtlich auseinandergesetzt sind.\n\n3. Der Kläger wird gestützt auf Art. 124 ZGB verpflichtet, der Beklagten monatlich CHF 2'061.60\nzu bezahlen. Damit sind die Parteien vorsorgerechtlich auseinandergesetzt.\n\n4. Die weiteren Anträge der Parteien werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\n5. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt:\n\nCHF 32'000.-- Entscheidgebühr\nCHF 6'566.40 Kosten der Beweisführung\nCHF 38'566.40 Total\n\nDie Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2/3 (= CHF 25'710.95) und der Beklagten zu 1/3\n(= CHF 12'855.45) auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von\nCHF 5'000.-- und dem von der Beklagten für die Beweiserhebung geleisteten Kostenvorschuss von CHF 8'000.-- verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 25'566.40 wird im Umfang von\nCHF 20'710.95 vom Kläger und im Umfang von CHF 4'855.45 von der Beklagten nachgefordert.\n\n6. Der Kläger hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 17'000.-- (MwSt. inbegriffen) zu bezahlen.\n\n7. Gegen Ziffer 1 dieses Entscheides kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Berufung\nbeim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Die Scheidung der Ehe kann nur wegen Willensmängeln angefochten werden (Art. 289 ZPO). Gegen die Ziffern 2 bis 6 dieses Entscheides kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten\nAnträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Berufung beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder\ndie unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 310 ZPO). Die Berufungsschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen\nmit einer anerkannten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2\nZPO).\n\n8. Mitteilung an:\n- Parteien, je unter Beilage des Schlussvortrages der Gegenseite\nSeite 31/31\n\n- Gerichtskasse (im Dispositiv)\nsowie nach Eintritt der Rechtskraft auszugsweise an:\n- Direktion des Innern, Sonderzivilstandsamt Zug, Postfach 146, 6301 Zug\n\nKantonsgericht des Kantons Zug\n1. Abteilung\n\nlic.iur. D. Panico Peyer lic.iur. Ch. Dittli\nKantonsrichterin Gerichtsschreiberin\n\nversandt am:\ndic\n"}