Diese Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik, Stand Juli 2015 = 97.8 Punkte (Basis Dezember 2010 = 100 Punkte). Seite 33/35 Sie sind jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2017, dem Indexstand November des Vorjahres proportional anzupassen und auf ganze Franken aufzurunden. Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index 97.8